Info: Die gesetzliche Sozialversicherung

Grundsätzlich: Systematik und Problem der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.
Speziell: Die gesetzliche Rentenversicherung.
Speziell: Die gesetzliche Krankenversicherung.
Aktuell: Beitragsbemessungs- und Entgeldgrößen 2002
Regierungspläne
Wegfall Berufsunfähigkeitsrenten
Besteuerung von Rentenleistungen

Systematik und Problem der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland

Die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme sind unverändert auf eine wachsende Bevölkerung ausgerichtet. 
Der Pillenknick nach 1965 hat bis 2001 keine Regierung zu grundlegenden Reformen veranlasst
Weder wurden die Staatsschulden gesenkt, noch wurde ein kapitalgedecktes System eingeführt.
Stets lag die nächste Wahl näher.
Die Riester Rente stellt mit der freiwilligen Einführung kapitalgedeckter Systeme eine erste grundlegende Änderung dar.
Die Lage in der Krankenversicherung wird sich noch dramatischer entwickeln als die der Rentenversicherung: 
Die Beiträge einer "überalterten" Gesellschaft sinken, deren Gesundheitskosten explodieren

Monatliche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung 1999 
(tatsächliche durchschnittliche Zahlung):

  • 1.061 DM Altersrente (1997 1.231DM). 
  • 2.041 DM Altersrente für langjährig Versicherte (1997 2.135 DM).
    Hinweis: Nettorentenniveau des Standardrentners (45 Beitragsjahre) (Quelle: Statistisches Bundesamt, VDR). 
  • 1.458 DM Erwerbsunfähigkeitsrente (1997 1.365 DM).
  • 1.183 DM Berufsunfähigkeit (1997 1.130 DM)
  • 1.013 DM Witwenrente (1997 997 DM).
  •    310 DM Waisenrente (1997 295).

Die Konsequenz im Jahr 2030 (Der Jahrgang 1965 geht in Rente):

  • bei unveränderten Leistungen Sozialversicherungssätze von 60 Prozent des Bruttoeinkommens (Verdoppelung gegenüber dem Jahr 2000).
  • oder eine Rente von 35 Prozent des Nettolohnniveaus bei unveränderten Beitragssätzen.
  • Dauerhafte Bezuschussung aus Steuermitteln - ein drastischer Abbau der Staatsschulden bis 2010 ist Voraussetzung.
  • Wahrscheinlich ist ein "Mittelweg". Reduzierung auf eine Grundabsicherung auf Sozialhilfeniveau.

 

Zum Nachdenken (gesetzliche Rentenversicherung):

  • Nach 1980 Geborene werden nach heutigem Stand als Rentner weniger Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, als sie einschließlich des Arbeitgeberanteils eingezahlt haben
    1930 Geborene erzielen noch eine Verzinsung von rund 3 Prozent.
  • Zum Vergleich
    Würde ein Arbeitnehmer 45 Jahre 9 Prozent seines Bruttolohns in ein kapitalgedecktes System einzahlen, 
    so würde er daraus eine Rente mit einer Kaufkraft von rund 70 Prozent des Nettoeinkommens erzielen können. 
    Erwerbsunfähige und Hinterbliebene wären ebenfalls versorgt.
    Also: Kapitaldeckung bedeutet höhere Leistungen bei halben Beiträgen!
    Warum führt der Gesetzgeber das kapitalgedeckte System nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung ein? 

 

Zum Nachdenken (gesetzliche Krankenversicherung):

  • Ein Rentner kostet die gesetzliche KV mehr als zwei Erwerbstätige
    Ein Erwerbstätiger zahlt soviel wie 2,5 Rentner.
    Heute kommen auf 100 Erwerbstätige 52 Rentner, im Jahr 2030 bereits 98 Rentner.
    Das Rentenniveau wird weiter sinken, die Lebenserwartung noch weiter steigen ... 
    Die anstehenden Kosten werden massiv steigen, die Einnahmen dramatisch sinken.
    Krankenkassensätze von über 30 %, Leistungsreduzierung oder staatliche Zuschüsse?
  • Die Politik hat parteiübergreifend reagiert: 
    Durch die Einführung der Pflegeversicherung (CDU/CSU/FDP). 
    Die kennt keine Sachleistung, sondern je nach Pflegeklasse Pauschalen.
    Leistungen wurden damit von der Krankenversicherung (Sachleistung) in die Pflegeversicherung (Pauschale) verschoben. 
    Krankenkasse entlastet - Patient belastet. 
    Was über der Pauschale liegt zahlt der Patient selbst - nicht selten tausend DM und mehr monatlich
    Ohne Geld keine Leistung ... und: Kinder haften für Ihre Eltern!
    SPD und Die Grünen ändern das nicht, und sie wissen warum.
  • In der privaten Krankenversicherung werden dagegen Altersrückstellungen aufgebaut
     - rund 100.000 DM pro Mitglied.
     
    Gesetzlich vorgeschrieben. Im Jahr 2000 wurde diese Vorschrift nochmals verschärft. 
    Weitere 10 Prozent des Beitrages werden zusätzlich für das Alter zurückgelegt.
    Warum führt der Gesetzgeber das kapitalgedeckte System nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung ein? 



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