Info: Die gesetzliche
Sozialversicherung
Systematik und Problem der gesetzlichen
Sozialversicherung in Deutschland
Die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme sind unverändert auf eine
wachsende Bevölkerung ausgerichtet.
Der Pillenknick nach 1965 hat bis 2001 keine
Regierung zu grundlegenden Reformen veranlasst.
Weder wurden die Staatsschulden gesenkt, noch wurde ein kapitalgedecktes
System eingeführt.
Stets lag die nächste Wahl näher.
Die Riester Rente stellt mit der freiwilligen
Einführung kapitalgedeckter Systeme eine erste grundlegende Änderung
dar.
Die Lage in der Krankenversicherung wird sich noch dramatischer entwickeln
als die der Rentenversicherung:
Die Beiträge einer "überalterten" Gesellschaft sinken, deren
Gesundheitskosten explodieren.
Monatliche Leistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung 1999
(tatsächliche durchschnittliche
Zahlung):
- 1.061 DM Altersrente (1997 1.231DM).
- 2.041 DM Altersrente für langjährig Versicherte (1997 2.135
DM).
Hinweis: Nettorentenniveau
des Standardrentners (45 Beitragsjahre) (Quelle:
Statistisches Bundesamt, VDR).
- 1.458 DM Erwerbsunfähigkeitsrente (1997 1.365 DM).
- 1.183 DM Berufsunfähigkeit (1997 1.130 DM)
- 1.013 DM Witwenrente (1997 997 DM).
- 310 DM Waisenrente (1997 295).
Die Konsequenz im Jahr 2030 (Der
Jahrgang 1965 geht in Rente):
- bei unveränderten Leistungen Sozialversicherungssätze
von 60 Prozent des Bruttoeinkommens (Verdoppelung
gegenüber dem Jahr 2000).
- oder eine Rente von 35 Prozent des
Nettolohnniveaus bei unveränderten Beitragssätzen.
- Dauerhafte Bezuschussung aus Steuermitteln
- ein drastischer Abbau der Staatsschulden bis 2010 ist Voraussetzung.
- Wahrscheinlich ist ein
"Mittelweg". Reduzierung auf eine Grundabsicherung
auf Sozialhilfeniveau.
Zum Nachdenken (gesetzliche
Rentenversicherung):
- Nach 1980 Geborene werden nach heutigem
Stand als Rentner weniger Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung
erhalten, als sie einschließlich des Arbeitgeberanteils eingezahlt
haben.
1930 Geborene erzielen noch eine Verzinsung von rund 3 Prozent.
- Zum Vergleich:
Würde ein Arbeitnehmer 45 Jahre 9 Prozent
seines Bruttolohns in ein kapitalgedecktes System
einzahlen,
so würde er daraus eine Rente mit einer Kaufkraft von rund 70 Prozent
des Nettoeinkommens erzielen können.
Erwerbsunfähige und Hinterbliebene wären ebenfalls versorgt.
Also: Kapitaldeckung bedeutet höhere
Leistungen bei halben Beiträgen!
Warum führt der Gesetzgeber das kapitalgedeckte System nicht in der
gesetzlichen Sozialversicherung ein?
Zum Nachdenken (gesetzliche
Krankenversicherung):
- Ein Rentner kostet die
gesetzliche KV mehr als zwei Erwerbstätige.
Ein Erwerbstätiger zahlt soviel wie 2,5
Rentner.
Heute kommen auf 100 Erwerbstätige 52 Rentner, im Jahr 2030 bereits
98 Rentner.
Das Rentenniveau wird weiter sinken, die Lebenserwartung noch weiter
steigen ...
Die anstehenden Kosten werden massiv steigen, die Einnahmen dramatisch
sinken.
Krankenkassensätze von über 30 %, Leistungsreduzierung oder
staatliche Zuschüsse?
- Die Politik hat parteiübergreifend reagiert:
Durch die Einführung der Pflegeversicherung
(CDU/CSU/FDP).
Die kennt keine Sachleistung, sondern je nach Pflegeklasse Pauschalen.
Leistungen wurden damit von der Krankenversicherung (Sachleistung) in
die Pflegeversicherung (Pauschale) verschoben.
Krankenkasse entlastet - Patient
belastet.
Was über der Pauschale liegt
zahlt der Patient selbst - nicht
selten tausend DM und mehr monatlich.
Ohne Geld keine Leistung ... und: Kinder
haften für Ihre Eltern!
SPD und Die Grünen ändern das nicht, und sie wissen warum.
- In der privaten Krankenversicherung werden
dagegen Altersrückstellungen aufgebaut
- rund 100.000 DM pro Mitglied.
Gesetzlich vorgeschrieben. Im Jahr 2000 wurde diese Vorschrift
nochmals verschärft.
Weitere 10 Prozent des Beitrages werden zusätzlich für das Alter
zurückgelegt.
Warum führt der Gesetzgeber das kapitalgedeckte System nicht in der
gesetzlichen Sozialversicherung ein?
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