Der Ausstieg des
Staates aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Dies ist keine politische "Schelte" - sondern eine fachlich
begründete Stellungnahme.
Die Voraussetzungen:
Der Staat ist überschuldet - die Hausaufgaben der 80'er und 90'er wurden
nicht gemacht.
Positiv: Die jetzige Regierung hat ab 2006 vor sich langsam aber sicher zu
entschulden.
Negativ: das starke Wirtschaftswachstum dürfte dann wieder rückläufig
sein - und damit der Erfolg gefährdet.
Fakt:
Durch die Staatsverschuldung ist der Staatsanteil
am Lohn auf 60 Prozent gestiegen:
Für 100 DM Bruttolohn zahlt der AG incl. Lohnnebenkosten ca. 123 DM.
Nach Steuer und Sozialversicherung bleiben dem Durchschnittsverdiener 60
DM netto.
Davon werden noch mal ca. 10 DM über Mehrwert-, Mineralöl-, und .. und
... Steuer bezahlt.
Dito ohne Staatsverschuldung und mit kapitalgedeckter Rente:
118 DM AN, 65 DM netto, 7 DM Verbrauchs- und Verkehrssteuern: 16 %
mehr in der Tasche!
Auch Fakt:
Mittelständische Unternehmen zahlen in extremen Beispielen bis zu 80 %
Steuer auf den Gewinn.
Der Weg der gesetzlichen Sozialversicherung:
Der Generationenvertrag kann nur in einer stark wachsenden Bevölkerung
funktionieren.
Die Umstellung auf kapitalgedeckte Verfahren ist in einem solchen Szenario
von Vorteil.
Die Rente wird für Rentenempfänger ab ca. 2025 endgültig auf
Sozialhilfeniveau fallen.
Vielfach
nicht erkannt - das Ziel der gesetzlichen Sozialversicherung ist:
Weitgehende Freihaltung von Sozialhilfeansprüchen.
Die Lösung:
Der Umstieg in das kapitalgedeckte Verfahren ist der einzige Ausweg.
Die verpflichtende zusätzliche Eigenvorsorge während der Umstellung die
Konsequenz.
In den Genuss von staatlichen
Zuschüssen werden nur wenige kommen.
Risiken und Nebenwirkungen:
Das aktuell diskutierte Modell
durchbricht den Solidaritätspakt von AN und AG.
Die gewährte Sicherheit des
Modells: Kapitalgarantie.
Das ist mehr als die gesetzliche Rentenversicherung den Jahrgängen ab
1966 bieten wird,
bedeutet bei einer Inflationsrate von 2,5 % einen Kaufkraftverlust
von rund 50 Prozent in 30 Jahren!
Wer eine Rentenversicherung abschließt, muss bei weiterhin steigender
Lebenserwartung auch in der privaten Rentenversicherung mit fallenden
Überschüssen und damit mit sinkenden Renten rechnen.
Wer Fondsmodelle bespart, bindet sein Kapital aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben ebenfalls. Bei Laufzeiten über 25 Jahren sind die
Verwaltungskosten sogar höher als bei einer Lebensversicherung.
Ergo:
Eigenverantwortliche
und sachgerechte Finanzplanung ist mehr denn je erforderlich.
Eine breite Ausbildung und Vorbereitung fehlt der Bevölkerung
genauso,
wie der staatliche Schutz der Anleger durch Berufszugangsregelungen für
Anlageberater.
Qualifizierte Fachjournalisten sind rar, selbst "Finanztest"
(Stiftung Warentest) macht elementare Fehler.
21.
November 2000
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