Der Ausstieg des Staates aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Dies ist keine politische "Schelte" - sondern eine fachlich begründete Stellungnahme.

Die Voraussetzungen:
Der Staat ist überschuldet - die Hausaufgaben der 80'er und 90'er wurden nicht gemacht.
Positiv: Die jetzige Regierung hat ab 2006 vor sich langsam aber sicher zu entschulden.
Negativ: das starke Wirtschaftswachstum dürfte dann wieder rückläufig sein - und damit der Erfolg gefährdet.
Fakt:

Durch die Staatsverschuldung ist der Staatsanteil am Lohn auf 60 Prozent gestiegen:
Für 100 DM Bruttolohn zahlt der AG incl. Lohnnebenkosten ca. 123 DM.
Nach Steuer und Sozialversicherung bleiben dem Durchschnittsverdiener 60 DM netto.
Davon werden noch mal ca. 10 DM über Mehrwert-, Mineralöl-, und .. und ... Steuer bezahlt.
Dito ohne Staatsverschuldung und mit kapitalgedeckter Rente:
118 DM  AN, 65 DM netto, 7 DM Verbrauchs- und Verkehrssteuern: 16 % mehr in der Tasche!
Auch Fakt:
Mittelständische Unternehmen zahlen in extremen Beispielen bis zu 80 % Steuer auf den Gewinn.

Der Weg der gesetzlichen Sozialversicherung:
Der Generationenvertrag kann nur in einer stark wachsenden Bevölkerung funktionieren.
Die Umstellung auf kapitalgedeckte Verfahren ist in einem solchen Szenario von Vorteil.
Die Rente wird für Rentenempfänger ab ca. 2025 endgültig auf Sozialhilfeniveau fallen.
Vielfach nicht erkannt - das Ziel der gesetzlichen Sozialversicherung ist:
Weitgehende Freihaltung von Sozialhilfeansprüchen
.

Die Lösung:
Der Umstieg in das kapitalgedeckte Verfahren ist der einzige Ausweg.
Die verpflichtende zusätzliche Eigenvorsorge während der Umstellung die Konsequenz.
In den Genuss von staatlichen Zuschüssen werden nur wenige kommen.

Risiken und Nebenwirkungen:
Das aktuell diskutierte Modell durchbricht den Solidaritätspakt von AN und AG.
Die gewährte Sicherheit des Modells: Kapitalgarantie.
Das ist mehr als die gesetzliche Rentenversicherung den Jahrgängen ab 1966 bieten wird, 
bedeutet bei einer Inflationsrate von 2,5 % einen Kaufkraftverlust von rund 50 Prozent in 30 Jahren!
Wer eine Rentenversicherung abschließt, muss bei weiterhin steigender Lebenserwartung auch in der privaten Rentenversicherung mit fallenden Überschüssen und damit mit sinkenden Renten rechnen.
Wer Fondsmodelle bespart, bindet sein Kapital aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ebenfalls. Bei Laufzeiten über 25 Jahren sind die Verwaltungskosten sogar höher als bei einer Lebensversicherung.
Ergo: 
Eigenverantwortliche und sachgerechte Finanzplanung ist mehr denn je erforderlich
Eine breite Ausbildung und Vorbereitung fehlt der Bevölkerung genauso, 
wie der staatliche Schutz der Anleger durch Berufszugangsregelungen für Anlageberater.
Qualifizierte Fachjournalisten sind rar, selbst "Finanztest" (Stiftung Warentest)  macht elementare Fehler.

                                                                             21. November 2000