Ermittlung der Rentenhöhe in der gesetzlichen Sozialversicherung

Die Ermittlung der voraussichtlichen Rentenhöhe ist sehr kompliziert.
Das nachfolgende Berechnungsmuster ist überschlägig, einfach und schnell.
Wer es genau wissen will, der sollte sich eine Auskunft seines Trägers einholen.

Achtung: Ansprüche entstehen erst nach 60 Monatsbeiträgen.
Die Tabelle bezieht sich auf den genormten "Standardrentner" mit 45 Beitragsjahren.
Tatsächlich hat der Durchschnitt heute nur 38 Beitragsjahre, Tendenz weiter fallend.

Ihre voraussichtlichen Beitragsjahre ermitteln Sie so:
65 Jahre - Alter bei Eintritt in die Rentenversicherung - Fehlzeiten = Beitragsjahre.

Von der Rente müssen die Eigenbeiträge für Kranken- & Pflegeversicherung sowie Steuern bezahlt werden. Übersicht: Besteuerung von Rentenleistungen

 

Brutto- ein- kommen

Erläuterung

Nettoeinkommen
nach Sozial- versicherung 
und Steuern

Beispiel:
2.500 € brutto
45 Beitragsjahre

Beispiel
2.500 € brutto
38 Beitragsjahre

Arbeitsentgelt

100 %

 

ca. 64 %

1.640 €

1.640 €

Altersrente

50 %

 

ca. 46 %

1.150 €

920 €

volle Erwerbs- minderungsrente

46 %

weniger als 3 Stunden
täglich arbeitsfähig

ca. 42 %

1.050 €

840 €

halbe Erwerbs- minderungsrente

23 %

3 bis 6 Stunden
täglich arbeitsfähig

ca. 21 %

525 €

420 €

große 
Witwenrente

30 %

älter als 45 Jahre
oder Kinder unter 18

ca. 27 %

675 €

540 €

kleine Witwenrente

12 %

jünger als 46 Jahre
und keine Kinder u. 18

 ca. 10 %

250 €

200 €

Halbwaisenrente

5 %

 

 ca. 4 %

100 €

80 €

Waisenrente

9 %

 

 ca. 8 %

200 €

160 €



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