Im Schadenfall

haben Sie als Versicherter eine Schadenminderungspflicht. Zum Beispiel

  • Verhindern Sie eine Schadenausweitung: Rufen Sie soweit erforderlich Polizei, Notarzt und Feuerwehr.
    Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
    Decken Sie entstandene Löcher (Sturm/Hagel o.ä.) unverzüglich ab.
    Sperren Sie Sparguthaben, Schecks, Kreditkarten o.ä. bei Verlust.
    Achtung: Ihre Gesundheit hat immer Vorrang

  • Dokumentieren Sie den Schaden zur Beweissicherung:
    Aufbewahrung der beschädigten Sache zur Vorlage, Fotos, Zeugen, schriftliche Aufzeichnung, etc.
    Bei Haftpflichtschäden: geben Sie keine Schuldanerkenntnis.
    Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub: 
    Legen Sie der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen vor. 
    Lassen Sie sich die polizeiliche Tagebuchnummer (Aktenzeichen) geben.
     

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich und wahrheitsgemäß Ihrem Makler oder Versicherer.
    Bei Großschäden muss die Gesellschaft unverzüglich fernmündlich oder telegrafisch informiert werden!

Wir sind im Notfall an Ihrer Seite. FON: 0209 - 899 272 !

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