Im Schadenfall
haben Sie als Versicherter
eine Schadenminderungspflicht. Zum Beispiel:
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Verhindern
Sie eine Schadenausweitung:
Rufen Sie soweit erforderlich Polizei, Notarzt und Feuerwehr.
Schließen Sie bei
Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
Decken Sie entstandene Löcher (Sturm/Hagel o.ä.) unverzüglich ab.
Sperren Sie Sparguthaben, Schecks, Kreditkarten o.ä. bei Verlust.
Achtung: Ihre Gesundheit hat immer
Vorrang!
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Dokumentieren Sie den
Schaden zur Beweissicherung:
Aufbewahrung der beschädigten Sache zur Vorlage, Fotos, Zeugen,
schriftliche Aufzeichnung, etc.
Bei Haftpflichtschäden:
geben Sie keine Schuldanerkenntnis.
Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub:
Legen Sie der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden
gekommenen Sachen vor.
Lassen Sie sich die polizeiliche Tagebuchnummer (Aktenzeichen) geben.
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Melden Sie den Schaden
unverzüglich und wahrheitsgemäß
Ihrem Makler oder Versicherer.
Bei Großschäden muss die Gesellschaft unverzüglich fernmündlich
oder telegrafisch informiert werden!
Wir
sind im Notfall an Ihrer Seite. FON: 0209 - 899 272 !
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