Geld
von Staat und Arbeitgeber.
1.
Vermögenswirksame Leistungen
(VWL) des Arbeitgebers (84 € bis 480 € p.a.)
Bestimmte
Spar- und Anlageformen werden durch den Arbeitgeber mit 7 bis 40 €
monatlich gefördert.
Anlageformen:
(Rendite nach Kosten, vor Steuern und Förderung)
Banksparen:
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derzeit
einschließlich Schlussbonus ca. 4
- 5
% Rendite.
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Bausparen:
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je
nach Gebühren, Zinssatz und Schlussbonus ca.
2 - 4,5 %
Rendite).
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Lebensversicherung:
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langjährige
durchschnittliche Rendite ca. 5,5 % (4,2
- 6,7%).
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VWL-Investmentfonds:
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langjährige
durchschnittliche Rendite ca. 8
bis 11
%.
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2.
Arbeitnehmersparzulage des
Finanzamtes (max. 48 € bzw. 81,60 € p.a.)
Bank-
und Bausparen:
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Das
Finanzamt zahlt 10
% auf bis zu 480 € (max.
48,00
€).
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Investmentsparen:
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Das
Finanzamt zahlt 20
%
auf bis zu 408 € (max.
81,60 €).
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Achtung:
Förderung
nur unterhalb der Einkommensgrenzen
des zu versteuernden Einkommens:
35.000,-DM für Ledige und 70.000,-DM für Verheiratete.
3. Wohnungsbauprämie
des Finanzamtes (max. 51 € DM Ledige / 102 € Verheiratete p.a.)
Bausparen:
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Bausparer
erhalten vom Finanzamt eine 10
%
Wohnungsbauprämie.
Prämie erhalten Ledige / Verheiratete auf maximal 510 € / 1.020
€ (max.
51 € / 102 €)
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Achtung:
Die Einkommensgrenzen
sind hier 25.500 € / 51.000 €.
Arbeitnehmer erhalten Prämie nur für die 480 € übersteigenden
Jahreseinzahlungen (keine Doppelförderung).
Tenor:
Unter
Renditeaspekten ist Investmentsparen nicht zu schlagen
- mit und ohne staatliche Förderung.
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