Geld von Staat und Arbeitgeber.

1. Vermögenswirksame Leistungen (VWL) des Arbeitgebers (84 € bis 480 € p.a.)
Bestimmte Spar- und Anlageformen werden durch den Arbeitgeber mit 7 bis 40 € monatlich gefördert.
Anlageformen: (Rendite nach Kosten, vor Steuern und Förderung)

Banksparen:

derzeit einschließlich Schlussbonus ca. 4 -  5 % Rendite.

Bausparen:

je nach Gebühren, Zinssatz und Schlussbonus ca. 2 - 4,5 % Rendite).

Lebensversicherung:

langjährige durchschnittliche Rendite ca. 5,5 % (4,2 - 6,7%).

VWL-Investmentfonds:

langjährige durchschnittliche Rendite ca. 8 bis 11 %.

2. Arbeitnehmersparzulage des Finanzamtes (max. 48 € bzw. 81,60 € p.a.)

Bank- und Bausparen:

Das Finanzamt zahlt 10 % auf bis zu 480 € (max. 48,00 €).

Investmentsparen:

Das Finanzamt zahlt 20 % auf bis zu 408 € (max. 81,60 €).

Achtung: Förderung nur unterhalb der Einkommensgrenzen des zu versteuernden Einkommens:
35.000,-DM für Ledige und 70.000,-DM für Verheiratete.

3. Wohnungsbauprämie des Finanzamtes (max. 51 € DM Ledige / 102 € Verheiratete p.a.)

Bausparen:

Bausparer erhalten vom Finanzamt eine 10 % Wohnungsbauprämie.
Prämie erhalten Ledige / Verheiratete auf maximal 510 € / 1.020 € (
max. 51 € / 102 €)

Achtung:
Die Einkommensgrenzen sind hier 25.500 € / 51.000 €.
Arbeitnehmer erhalten Prämie nur für die 480 € übersteigenden Jahreseinzahlungen (keine Doppelförderung).

Tenor:
Unter Renditeaspekten ist Investmentsparen nicht zu schlagen
- mit und ohne staatliche Förderung.