Förderung durch das Finanzamt
1.
Arbeitnehmersparzulage des
Finanzamtes (max. 48 € bzw. 81,60 € p.a.)
Bank-
und Bausparen:
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Das
Finanzamt zahlt 10
% auf bis zu 480 € (max.
48,00 €).
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Investmentsparen:
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Das
Finanzamt zahlt 20
%
auf bis zu 408 € (max.
81,60 €).
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Achtung:
Förderung
nur unterhalb der Einkommensgrenzen
des zu versteuernden Einkommens der letzten 2 Jahre:
81.807 € für Ledige und 163.614 € für Verheiratete.
2. Wohnungsbauprämie
des Finanzamtes (max. 51 € DM Ledige / 102 € Verheiratete p.a.)
Bausparen:
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Bausparer
erhalten vom Finanzamt eine 10
%
Wohnungsbauprämie.
Prämie erhalten Ledige / Verheiratete auf maximal 510 € / 1.020
€ (max.
51 € / 102 €)
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Achtung:
Die Einkommensgrenzen
sind hier 25.500 € / 51.000 €.
Arbeitnehmer erhalten Prämie nur für die 480 € übersteigenden
Jahreseinzahlungen (keine Doppelförderung).
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