Förderung durch das Finanzamt

 1. Arbeitnehmersparzulage des Finanzamtes (max. 48 € bzw. 81,60 € p.a.)

Bank- und Bausparen:

Das Finanzamt zahlt 10 % auf bis zu 480 € (max. 48,00 €).

Investmentsparen:

Das Finanzamt zahlt 20 % auf bis zu 408 € (max. 81,60 €).

Achtung:
Förderung nur unterhalb der Einkommensgrenzen des zu versteuernden Einkommens der letzten 2 Jahre:  
81.807 € für Ledige und 163.614 € für Verheiratete.

2. Wohnungsbauprämie des Finanzamtes (max. 51 € DM Ledige / 102 € Verheiratete p.a.)

Bausparen:

Bausparer erhalten vom Finanzamt eine 10 % Wohnungsbauprämie.
Prämie erhalten Ledige / Verheiratete auf maximal 510 € / 1.020 € (
max. 51 € / 102 €)

Achtung:
Die Einkommensgrenzen sind hier 25.500 € / 51.000 €.
Arbeitnehmer erhalten Prämie nur für die 480 € übersteigenden Jahreseinzahlungen (keine Doppelförderung).