Definitionen und Erklärungen
zur Beleihung
Banken haben ein hohes Sicherheitsbedürfnis.
So ermitteln Sie die für den Kreditzins maßgebliche Beleihungsgrenze:
Verkehrswert
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Zunächst gilt es den Eigenwert der Immobilie zu
bestimmen.
Bei selbstgenutzten Immobilien ist dies meistens der Verkehrswert (Sachwert).
Bei fremdgenutzten Immobilien wird der Ertragswert
hinzugezogen.
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Beleihungswert
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Nun wird ein banktechnischer "Risikoabschlag"
vorgenommen.
Üblicherweise 20 %, vereinzelt nur 10 % vom Verkehrswert.
Bei gewerblichen Immobilien oft 30 und mehr Prozent.
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Beleihungsgrenze
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Beleihungswert und Kreditsumme werden in ein Verhältnis
gestellt.
Bei einer 60 % Beleihungsgrenze beträgt die Kreditsumme also max.
60 % des Beleihungswertes.
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Ein Beispiel zur
Verdeutlichung:
Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 100.000 €.
Die Bank nimmt einen 20 % Risikoabschlag vor.
Der Beleihungswert ist damit 80.000 €.
Beleihungsgrenze |
100 % |
90 %
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80 %
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70 %
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60 %
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Kreditsumme
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80.000 € |
72.000 €
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64.000 €
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56.000 €
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48.000 €
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