Definitionen und Erklärungen zur Beleihung

Banken haben ein hohes Sicherheitsbedürfnis. 
So ermitteln Sie die für den Kreditzins maßgebliche Beleihungsgrenze:

Verkehrswert

Zunächst gilt es den Eigenwert der Immobilie zu bestimmen.
Bei selbstgenutzten Immobilien ist dies meistens der Verkehrswert (Sachwert).
Bei fremdgenutzten Immobilien wird der Ertragswert hinzugezogen.

Beleihungswert

Nun wird ein banktechnischer "Risikoabschlag" vorgenommen.
Üblicherweise 20 %, vereinzelt nur 10 % vom Verkehrswert.
Bei gewerblichen Immobilien oft 30 und mehr Prozent.

Beleihungsgrenze

Beleihungswert und Kreditsumme werden in ein Verhältnis gestellt.
Bei einer 60 % Beleihungsgrenze beträgt die Kreditsumme also max. 60 % des Beleihungswertes.

 Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 100.000 €.
Die Bank nimmt einen 20 % Risikoabschlag vor.
Der Beleihungswert ist damit 80.000 €.

Beleihungsgrenze

100 %

90 %

80 %

70 %

60 %

Kreditsumme

80.000 €

72.000 €

64.000 €

56.000 €

48.000 €