Die Einführung der Pflegepflichtversicherung war nach Einführung der
Zuzahlungen der zweite Schritt zur Entlastung der gesetzlichen
Krankenversicherung und zur Belastung der Pflegebedürftigen. Das Gesetz
enthält diese Absicht sogar wörtlich: Mit den Leistungen ... wird eine
Vollversorgung ... weder angestrebt noch erreicht. Die Pflegeversicherung
stellt eine soziale Grundabsicherung in Form von unterstützenden
Hilfeleistungen dar, die Eigenleistungen der Versicherten nicht
entbehrlich machen. Auch in der privaten Pflegepflichtversicherung gibt es nur
nach Pflegeklassen bestimmte Höchstersatzleistungen.Gleiches gilt für die
Pflegezusatz oder -ergänzungsversicherungen. Somit gibt es bis heute keine
Möglichkeit den Pflegefall garantiert umfassend abzusichern.