Berufsunfähigkeitsversicherung


Ihr Interesse gilt:
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dread-Disease-Police.

alternativ interessiert mich eine Kapitalpolice, und zwar: .
Wenn ja, nutzen Sie bereits die Möglichkeiten des Gesetzes zur betrieblichen Altersversorgung?
Ja Nein.  Ihr Status:
Sofern Sie Arbeitnehmer sind:

Wenn Sie Ihren Versorgungsbedarf kennen:

Die monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit soll € betragen.
Sofern gewählt:
Die voraussichtliche Ablaufleistung einer Kapitalpolice soll € betragen. 

Wenn Sie Ihren Versorgungsbedarf nicht kennen:
Es gilt: Nichts muss - Alles kann. Bedenken Sie bitte: 
Je mehr Informationen Sie geben, desto präziser können wir für Sie rechnen.
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Wie hoch ist Ihr jährliches Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit?    €.
Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit?    €.
Wie hoch sind Ihren sonstigen monatlichen Nettoeinkünfte (Miete, Kapitalanlagen etc.)?   €.
Davon müssen noch € für die private Krankenversicherung abgezogen werden.
Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen Ihres Partners?    €.
Davon müssen noch € für die private Krankenversicherung abgezogen werden.

Für Lebenshaltung benötigt Ihr Haushalt monatlich mindestens     €.
Wie viele Personen leben davon?     Erwachsene Kinder. 
Alter des Partners:  Jahre.  Alter der Kinder:   Jahre.

Wie hoch ist Ihr liquides Vermögen?     €.
Wie viele Verbindlichkeiten haben Sie?     €.
Sind Sie Arbeitnehmer und in einer gesetzlichen Rentenversicherung? Ja Nein
Wenn Ja: 
Haben Sie in den letzten 5 Jahren mind. 36 Monate Beiträge gezahlt? Ja Nein
Wie viele Jahre haben Sie insgesamt Beiträge bezahlt? Jahre.
Wie viele Monate haben Sie Militär / Zivildienst geleistet? Monate.
Wie lange dauerte Ihre abgeschlossene Berufsausbildung? Monate.
Sind Sie mit Ihrem Partner verheiratet? Ja Nein.
Diese Kinder sind weder Ihre eigenen noch adoptiert: Alter:   Jahre.
Im Fall der Berufsunfähigkeit erhalten Sie neben der gesetzlichen Rente € monatlich Rente. (z.B. durch Arbeitgeber, Versicherungen, Versorgungswerke etc.).
Ihr Partner wird dann ein monatliches Nettoeinkommen von € erzielen.

  Sofern gewünscht:

Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen neben der gesetzlichen Rente (z.B. durch Arbeitgeber, Versicherungen, Versorgungswerke etc.).
noch € an Einmalleistungen
und € an monatlicher Rente.
Ihren Erben stehen aus Ihrem Nachlass an sonstigen monatlichen Nettoeinkünften (Miete, Kapitalanlagen etc.)?   € zur Verfügung.
Ihr Partner wird daneben ein monatliches Nettoeinkommen von € erzielen, bis das jüngste Kind Jahre alt ist nur € monatlich netto.

Im Alter wünschen Sie eine Kaufkraft von rund % Ihres jetzigen Nettoeinkommens.
Sie erhalten dann neben der gesetzlichen Rente € monatliche Rente. (z.B. durch Arbeitgeber, Versicherungen, Versorgungswerke etc.).
Ihre oben aufgeführten sonstigen monatlichen Nettoeinkünfte betragen dann ca.  €.


Angaben zur Ermittlung Ihres Angebotes

Sie sind am geboren und männlich weiblich
Sie sind

Die Vertragslaufzeit soll Jahre betragen bzw. bis zum . Lebensjahr gehen.
Sie wollen die Beiträge bezahlen.
Welches Kriterium ist für Sie bei der Auswahl am Wichtigsten:

Ihre Berufsausbildung (Studium) lautet:
Die Bezeichnung Ihrer aktuellen Berufstätigkeit lautet:


Hier können Sie unverzichtbare Leistungen wählen:
Tipp: Machen Sie hiervon nur sparsam Gebrauch.
Mit der Wahl der Kriterien haben Sie bereits eine Vorauswahl getroffen.
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Von allgemeiner Bedeutung:

Soll bei verspäteter Einreichung des BU-Rentenantrages der Versicherer dennoch ab dem vereinbarten Beginnzeitpunkt zahlen? (Regel: Ab dem 3. Monat nach Vorliegen der BU wird die Rente erst ab dem Monat der Beantragung bezahlt.)
Soll der Leistungsanspruch bereits bei Vorliegen einer “6-Monatsprognose” eintreten? (Regel: “voraussichtlich dauernd”, d.h. 3 Jahre)
Soll eine Leistungszahlung bereits ab Beginn der BU vereinbar sein? (Regel: Zahlung nach dem 6. Monat; überprüfen Sie zur Beantwortung die Leistungen Ihrer Krankentagegeldversicherung!
Soll der Versicherer bedinungsgemäss für Ihre Berufsgruppe altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung verzichten?
Soll der Versicherer auf die Anwendung unüblicher Vorschriften und Leistungseinschränkungen verzichten?
Soll das Rücktrittsrecht des Versicherers aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht auf 5 und weniger Jahre verkürzt werden?
Benötigen Sie den Versicherungsschutz auch bei Umzug in das EU-Ausland ?
Soll der Versicherer auf die Anwendung von § 41 VVG verzichten? (Recht auf Prämienerhöhung bei unverschuldeter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung)

Im Einzelfall von Bedeutung:

Soll der Versicherer auf sein Recht auf Beitragsanpassung gem. § 172 VVG verzichten?
(Erlaubnis zur Berichtigung der Berechnungsgrundlagen bei unvorhersehbarer Veränderung des Leistungsbedarfs)
Soll eine Teilrente versicherbar sein? (sog. “Staffelrente” bereits ab 25% bzw. 33% BU).
Soll eine Karenzzeit vereinbart werden können? (Leistung erst nach 3, 6 oder mehr Monaten)
Soll im BU - Fall der Haupttarif beitragsfrei dynamisiert werden?
Soll der Leistungsanspruch bereits bei Erreichen der Pflegestufe 1 oder 2 eintreten?
Soll der Beitrag für die Dauer der Prüfung der BU ab dem Zeitpunkt der Einreichung der BU gestundet werden?
Insbesondere für Alleinstehende gilt:
Durch nicht gezahlte Beiträge geht der Versicherungsschutz verloren!
Sollen der ab einem bestimmten Lebensalter (etwa über 55-jährige) nicht oder nur eingeschränkt auf vergleichbare Tätigkeiten verwiesen werden können?
Sollen bei einem Berufswechsel die vertraglichen Leistungen garantiert sein?
Soll bei Kriegsereignissen im Ausland geleistet werden, sofern keine aktive Beteiligung am Kriegsgeschehen vorliegt?
Soll die Teilnahme am Motorsport (Rennveranstaltungen) versichert sein?
(Hierunter fällt schon ein Rennen auf der Gokartbahn!)
Soll die Teilnahme an Luftfahrten über die reine Beförderung hinaus versichert sein? (z.B.: Ballonfahrten, Sportfliegerei)
Soll der Versicherer auf die Arztanordnungsklausel verzichten? Die Rente kann verloren gehen, wenn sich der Versicherte nicht an ärztliche Verordnungen hält, z.B.: eine erneute Operation oder ein Rauchverbot.
Soll der Versicherungsschutz weltweite Geltung haben?
Soll die BU-Rente lebenslang gezahlt werden? (Regelmäßig ist das Höchstendalter 65 Jahre. Danach fangen die Altersbezüge an.)
Bietet der Versicherer bei erfolgreichen Reaktivierungsmaßnahmen Wiedereingliederungshilfen an?
Soll der Versicherer bei der Nachprüfung der BU auf das Recht der abstrakten Verweisung verzichten?

Hier können Sie weitere Wünsche und Fragen mitteilen.


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