Private Krankenversicherung


Ihr Interesse gilt:

Art der Krankenversicherung:

Ihre Berufsgruppe ist:
Wenn Sie "Normal" angegeben haben: 
Ihr Berufsstatus ist:
Wenn Sie "Arzt" angegeben haben: 
Ihr Berufsstatus ist:
Wenn Sie "Beihilfeberechtigter" angegeben haben: 
Ihr Berufsstatus ist:
Ihr Beihilfesatz ist Prozent.
Beihilfeträger ist:.
Sofern Sie den Beihilfesatz nicht kennen:
Sind Sie verheiratet? .
Ihr Ehegatte ist .
Ist der Arbeitgeberzuschuss größer als 80 €? .
Verdient Ihr Ehegatte mehr als 35.000 € jährlich?.
Wie viele Kinder sind im Ortszuschlag berücksichtigt?.

Hier können Sie eine Schnellauswahl vornehmen:

Sie wünschen .
Sie benötigen ein Krankentagegeld von € ab dem 

Hier können Sie genauere Vorgaben zum gewünschten Versicherungsschutz vornehmen:

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Erstattungen können auch unterhalb des Regelsatzes der Gebührenordnung liegen.

Erstattungen sollen auch oberhalb der Gebührenordnungen stattfinden.

Im stationären Bereich wünschen Sie ein

Im zahnärztlichen Bereich wünschen Sie eine Erstattung von mindestens:

Sie benötigen ein Krankentagegeld von € ab dem 

Sie benötigen ein Krankenhaustagegeld von €. 

Kuren sollen wie folgt erstattet werden: .

Sie unterliegen der .

Sie wünschen zusätzlich .

Sie wünschen zusätzlich .


Angaben zur Ermittlung Ihres Angebotes

Interessieren Sie sich für einen Selbstbehalt?

Der Vergleich soll erfolgen nach:

Sie planen den Wechsel zum .

Sie sind am geboren und männlich weiblich
Weiterhin sollen versichert werden:

Ihr Partner ist am geboren und männlich weiblich.
Das erste Kind ist am   geboren und männlich weiblich.
Das zweite Kind ist am geboren und männlich weiblich.
Das dritte Kind ist am   geboren und männlich weiblich.
Das vierte Kind ist am  geboren und männlich weiblich.

Das fünfte Kind ist am   geboren und männlich weiblich.

Beim Arbeitgeberzuschuss können berücksichtigt werden:

Sie

Ihr Partner 

1. Kind

2. Kind 

3. Kind

4. Kind

5. Kind

Hier können Sie unverzichtbare Leistungen wählen:
Tipp: Machen Sie hiervon nur sparsam Gebrauch.
Mit der Wahl der Kriterien haben Sie bereits eine Vorauswahl getroffen.
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Im ambulanten Bereich:

Sollen Heilpraktikerleistungen erstattet werden?
Soll der Versicherer auf Leistungseinschränkungen für ambulante Behandlungen in einem Heilbad oder Kurort gem. § 5 Abs. 1 e) MB / KK verzichten?
Sollen Leistungen für ambulante Kuren vorgesehen werden?
Soll eine ärztlich durchgeführte Psychotherapie auch ohne vorherige Genehmigung erstattet werden?
Solle eine im Delegationsverfahren durchgeführte Psychotherapie erstattet werden?
Sollen ambulante Vorsorgeuntersuchungen auch über den Rahmen der Leistungen der GKV hinaus erstattet werden?

Im stationären Bereich:

Soll der Rücktransport aus dem Ausland mitversichert sein?
Sollen Leistungen für stationäre Kuren vorgesehen sein?

Im zahnärztlichen Bereich:

Soll der Versicherer in den ersten Jahren auf Höchstsätze für die Erstattung verzichten?

Soll der Versicherer bei der Nichtvorlage von Heil- und Kostenplänen dennoch im vollen Umfang erstatten?

Tarifübergreifende Regelungen:

Sollen die allgemeinen Wartezeiten für PKV - Wechsler entfallen?
Sollen die besonderen Wartezeiten für PKV - Wechsler entfallen?
Soll bei einem länger als einen Monat dauernden vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb Europas Versicherungsschutz auch ohne besondere Vereinbarung bestehen?
Gibt es einen Katalog von erstattungsfähigen alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden?
Besteht eine Option zur Höherversicherung?
(Wichtig für Basistarife mit Erstattungen unterhalb der Regelsätze der Gebührenordnungen)

Im Bereich Krankentagegeld:

Sollen Tagegelder versichert werden können, die höher sind als das Nettoeinkommen?
(z.B. Bruttogehalt minus Steuer - die Sozialabsicherungen müssen bezahlt werden! darüber liegende Praxiskosten für freie Berufe etc.)
Soll bei einem Statuswechsel (Arbeitnehmer wird Selbständiger / Freiberufler) ein höheres Tagegeld bzw. eine kürzere Karenzzeit ohne erneute Risikoprüfung und / oder Wartezeiten möglich sein?
Soll der Versicherer dynamische Anpassungsmöglichkeiten (Inflationsausgleich)
ohne erneute Risikoprüfung und / oder Wartezeiten anbieten?
Soll der Versicherer sein ordentliches Kündigungsrecht begrenzen?
Soll der Versicherer die Bedingungen für den Geltungsbereich verbessern?
Soll der Versicherer bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit leisten ohne erneute Karenzzeit zu berechnen?
Soll während Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen oder Reha-Maßnahmen gesetzlicher Träger  ein Leistungsanspruch bestehen?
Soll das Tagegeld auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheiten oder Unfallfolgen infolge von Alkoholgenuß bezahlt werden?
Soll bei Berufsunfähigkeit über die allgemeinen Versicherungsbedingungen (3 Monate) hinaus geleistet werden?

Soll bei Arbeitslosigkeit über die allgemeinen Versicherungsbedingungen (3 Monate bei Bezug) hinaus geleistet werden?


Hier können Sie weitere Wünsche und Fragen mitteilen.


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